Volksmotion
Am 24. Oktober 2019 behandelt der Kantonsrat die Volksmotion betreffend die Stiftung Obwalden Finanzhaushalt. Der Regierungsrat hat dazu am 7. Mai 2019 einen Mitbericht verfasst, den er jetzt auf der Webseite des Kantons aufgeschaltet hat. Auf der Seite 8 zieht der Regierungsrat seine Schlussfolgerung:
«Der Regierungsrat zweifelt daran, dass der Motionär die Stiftung auf Basis seiner Annahmen realisieren kann. Er erachtet bereits die Höhe des möglichen Stiftungsvermögens als zu optimistisch angesetzt».
Auf Grund dieser Einschätzung empfiehlt der Regierungsrat dem Kantonsrat die Volksmotion abzulehnen.
Weiter heisst es im Text des Regierungsrates:
«Die eingereichte Volksmotion verfolgt das gleiche Ziel wie der Regierungsrat, die Kantonsfinanzen nachhaltig zu sanieren».
Kommentar:
Die Stiftung verfolgt ihr Ziel mit einem progressiven Ansatz, nämlich der Freiwilligkeit eines einmaligen Beitrages in Form einer Schenkung an die Stiftung. Das Stiftungskapital wird Ertrag bringend angelegt. Der Ertrag fliesst jedes Jahr wiederkehrend ohne weiteres Zutun in die Staatskasse und dient der Finanzierung von Projekten, die anderweitig nicht finanzierbar sind, z.B. im Gesundheitswesen, in der Bildung, beim Umweltschutz.
Regierungs- und Kantonsrat ziehen offenbar einen repressiven Ansatz vor: Steuererhöhungen, Gebühren, Personalabbau bei der Verwaltung und ähnliches mehr. So haben wir es zumindest in den letzten Monaten erlebt.
Das Ziel der Stiftung mag zu optimistisch erscheinen – falsch ist es nicht. Es ist schade, dass der Regierungsrat nicht den Mut findet, den Ansatz der Stiftung weiter zu verfolgen.
1.10.19/ZY